Biogas-Anlagen

Anfrage stellen

Wir schließen auf Wunsch Biogas-Anlagen gemäß den Bestimmungen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) diskriminierungsfrei an. Bei der Errichtung der Anlage und der Einspeisung von Biogas sind stets die technischen Bedingungen gemäß des DVGW-Regelwerkes einzuhalten.

Für die Netzanschlussanfrage verwenden Sie das folgende Formular. Bitte senden Sie die darin geforderten Unterlagen vollständig mit dem Anfrageformular an uns.

Netzverträglichkeitsprüfung durchführen

Nachdem die vollständigen Unterlagen bei uns eingegangen sind, teilen wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mit, welche weiteren Prüfungen zur Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind. Dem anfragenden Anschlussnehmer werden 25% der Prüfungskosten in Rechnung gestellt, die als Vorauszahlung für diese Prüfung zu leisten sind.

Nach Zahlungseingang werden wir die Prüfung einer Anschlussmöglichkeit an unser Netz unverzüglich starten. Das Ergebnis der Prüfungen erhalten Sie spätestens drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung.

Bei einem positiven  Prüfungsergebnis unterbreiten wir Ihnen innerhalb von drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot zum Anschluss Ihrer Biogas-Anlage.

Netzanschluss herstellen und in Betrieb setzen

Nach Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung beginnt die Planung inkl. der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für den Netzanschluss. Im Anschluss an Ausschreibung und Vergabe der Leistungen wird der Netzanschluss hergestellt. Wurde dieser technisch abgenommen, wird die Schlussrechnung für den Anschluss gestellt.

Zur Inbetriebsetzung Ihrer Biogas-Anlage setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sie haben die Möglichkeit, einen eigenen Messstellenbetreiber mit dem Einbau eines Zählers zur Inbetriebsetzung zu beauftragen, ansonsten erfolgt der Zählereinbau durch uns als Netzbetreiber. 

Biogas in unser Netz speisen

Für den Anschluss und dessen Nutzung sowie für die Einspeisung von Biogas in unser Netz schließen Sie zwei Standardverträge mit uns ab. Diese sind durch die Kooperationsvereinbarung Gas vorgegeben und gelten für alle am Gasmarkt beteiligten Marktpartner. 

Für die Einspeisung von Biogas muss Ihre Anlage einem Bilanzkreis zugeordnet werden.

Wir helfen Ihnen gern

Bei Fragen, Problemen etc. wenden Sie sich bitte an uns.