Haus-/ Netzanschluss Gas
Anfrage stellen
Im Gegensatz zu Strom ist Gas nicht für jeden Haushalt verfügbar. Von daher prüfen Sie bitte, ob in der Nähe Ihres Grundstücks eine Gasleitung verfügbar ist.
Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einen kleinen Gewerbebetrieb kann der Netzanschluss durch Sie als Bauherr, Ihren Architekten oder ein Installationsunternehmen bei uns angemeldet werden. Der Anschluss an unser Gasnetz wird diskriminierungsfrei nach der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ausgeführt. Für die Anmeldung benötigen wir einen maßstabgerechten Lageplan mit eingezeichnetem Gebäudegrundriss und das folgende ausgefüllte und unterschriebene Formular.
Bitte beachten Sie, dass für die Erstellung eines Netzanschlusses das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegen muss. Sofern Sie das nicht selbst sind, muss er dies mit seiner Unterschrift auf der Netzanschlussanfrage bestätigen.
Die Erstellung des Haus-/ Netzanschlusses erfolgt gemäß unserer Preisliste.
Sie haben dabei die Möglichkeit, durch die Erbringung von Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück in Eigenleistung Geld zu sparen.
Bedingungen beachten
Grundsätzlich erfolgen alle Netzanschlüsse gemäß den Bestimmungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Diese regelt allgemeingültig alles Wesentliche für den Netzanschluss und wird durch folgende Bedingungen spezifiziert.
Vertrag abschließen
Für die Erstellung des Netzanschlusses schließen Sie einen Vertrag mit uns ab, der alle wesentlichen Details beinhaltet.
Neben dem Netzanschlussvertrag zur Anschlusserstellung schließen Sie mit uns noch den Anschlussnutzungsvertrag ab, der Details zur Nutzung des Anschlusses regelt.
Haus-/ Netzanschluss erstellen
Die Haus-/ Netzanschlusserstellung wird von uns koordiniert. Dabei werden nach den Tiefbauarbeiten die Leitungen zum Anschlusspunkt in Ihrem Haus verlegt. Danach werden die Grabungen wieder verschlossen.
Für Ihren Haus-/ Netzanschluss stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Bei Gebäuden mit Keller wird das Rohr meist gerade in das Haus eingeführt. Bei Häusern auf einer Bodenplatte wird der Anschluss meist über eine flexible Hauseinführung realisiert. In diesem Fall sollte bereits in der Planung beim Bauen ein Leerrohr vorgesehen werden.
Haus-/ Netzanschluss in Betrieb nehmen
Nachdem der Zähler eingebaut worden ist, kann der Netzanschluss fertig gestellt werden. Sie haben dabei grundsätzlich die Möglichkeit den Zähler von einem Messstellenbetreiber Ihrer Wahl zu verwenden. Wenn Sie sich nicht für diese Variante entscheiden, übernehmen wir als Netzbetreiber diese Rolle und es wird ein Zähler von uns eingebaut. Bevor Ihr Haus-/ Netzanschluss in Betrieb gesetzt wird, muss die Rechnung für die Erstellung des Anschlusses beglichen sein.
Dabei ist zu beachten, dass vor der Inbetriebnahme eine Abnahme der Abgasanlage durch einen Schornsteinfeger erfolgen muss.
Haus-/ Netzanschluss kündigen
Falls Sie Ihren Netzanschluss nicht mehr benötigen, können Sie diesen mit dem folgenden Formular kündigen. Er wird dann je nach Situation außer Betrieb gesetzt oder abgebaut und Sie zahlen keine Netzentgelte mehr.
Wir helfen Ihnen gern
Bei Fragen, Problemen etc. wenden Sie sich bitte an uns.
- SWIN GmbH - Stadtwerke im Netz
T 0241-56528590
F 0241-56528599
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