Gleichbehandlung/ Beschwerden

Gleichbehandlung gemäß § 7a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Wir sind als Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die im Vorjahr nach § 7a Abs. 5 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) getroffenen Maßnahmen (Gleichbehandlungsbericht) vorzulegen und zu veröffentlichen.

Beschwerden

Sollten Sie einmal unzufrieden mit unserer Leistung sein, dann kommen Sie bitte auf uns zu, damit wir das Problem klären können. Ihre Zufriedenheit liegt uns schließlich am Herzen.

Sie können sich vertrauensvoll an unseren Ansprechpartner wenden.

Schlichtungsstelle Energie

Für alle Energieversorgungsunternehmen und damit auch für uns als Netzbetreiber ist die Schlichtungsstelle Energie - anerkannt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - als außergerichtliche Instanz zur einvernehmlichen Lösung von Streitfällen eingerichtet worden. Die Schlichtungsstelle Energie bietet Verbrauchern als auch Netzkunden ein transparentes, einfaches und kostenfreies Verfahren zur Behandlung von Beschwerden.

Wir sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, an uns herangetragene Beschwerden mit einer Frist von vier Wochen zu bearbeiten. Wenn Sie mit unserer Leistung dennoch nicht zufrieden sein sollten, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Sie können sich dazu direkt an die Schlichtungsstelle Energie wenden.