Zusammenschaltung Telekommunikationsnetz

Auf Wunsch führen wir eine Zusammenschaltung Ihres Telekommunikationsnetzes mit dem unsrigen durch. Dabei legen wir die Beschlüsse und Festlegungen der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur zu Grunde. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an uns.