Netznutzung Gas

Unser Netz nutzen

Für die Netznutzung schließen Sie mit uns den folgenden Vertrag, der die technischen und kaufmännischen Bedingungen regelt. 

Auf Wunsch können Sie mit uns einen Netznutzungsvertrag abschließen, der die technischen und kaufmännischen Belange der Netznutzung regelt. 

Mit Gas beliefert werden

Sie haben die Pflicht sich für einen Lieferanten zu entscheiden. Mit diesem schließen Sie einen sogenannten Gasliefervertrag ab, der grundsätzlich auch die Netznutzung mit abdeckt, so dass Sie sich um die anderen Dinge rund um Ihre Gaslieferung nicht kümmern müssen. 

Sollten Sie keinen Gasliefervertrag abschließen, werden Sie automatisch gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in die Ersatzversorgung zum dort gültigen Tarif übernommen. Der für unser Netzgebiet verantwortliche Grundversorger ist der Vertrieb der SWIN GmbH. Die gültigen Preisblätter finden Sie unter folgendem Link, der auf die Seiten des Grundversorgers verweist.

Die Ersatzversorgung dauert längstens drei Monate. Sollten Sie in dieser Zeit keinen Lieferanten gefunden haben, droht Ihnen die Sperrung Ihres Netzanschlusses. 

Energie sparen

Wenn Sie Energie sparen möchten, erhalten Sie auf den Seiten der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten.

Außerdem können Sie sich zu Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch unter www.ganz-einfach-energiesparen.de informieren. Dort sind auch Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen aufgelistet.

Verbrauch messen

Für die Verbrauchsmessung werden entsprechende Zähler eingebaut. Für große Anlagen wird eine so genannte registrierende Leistungsmessung (rLm) verwendet. Dabei werden die Werte stündlich ermittelt und in bestimmten Abständen meist per Fernauslesung von Ihrem Messdienstleister abgelesen.

Grundsätzlich können Sie sich gemäß der Messzugangsverordnung (MessZV) Ihren Messstellenbetreiber - also denjenigen, der den Zähler einbaut und betreibt - oder Ihren Messdienstleister - denjenigen, der die Ablesung vornimmt - aussuchen. Bedingung ist, dass derjenige mit uns als Netzbetreiber einen von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Vertrag abschließt und seine fachliche Eignung nachweist. 

Sollten Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber und Messdienstleister beauftragen, übernehmen wir als Netzbetreiber diese Funktion. Das heißt, wir übernehmen den Einbau und die Wartung des Zählers, als auch die Ablesung. 

Netzentgelte bezahlen

Die Netzentgelte werden in einem von der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden gemäß der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) durchgeführten Verfahren ermittelt. Dies geschieht, indem die Effizienz von uns als Netzbetreiber mit anderen Netzbetreibern anhand verschiedener Kriterien verglichen wird. Auf Grund dessen wird die sogenannte Erlösobergrenze ermittelt, die die Höhe der Netzentgelte bestimmt.

Im Regelfall werden die von Ihnen zu zahlenden Netzentgelte von uns mit Ihrem Lieferanten abgerechnet. Dieser wiederum verlangt im Rahmen seiner Abrechnung diese Entgelte von Ihnen. 

Falls Sie einen eigenen Netznutzungsvertrag abgeschlossen haben und es ausdrücklich wünschen, kann die Abrechnung der Netzentgelte an Sie persönlich erfolgen. 

Wir helfen Ihnen gern

Bei Fragen, Problemen etc. wenden Sie sich bitte an uns.