Netznutzung Gas

Unser Netz nutzen

Die Netznutzung im Niederdruckbereich ist weitgehend durch verschiedene Gesetze und Verordnungen sowie durch Festlegungen der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde geregelt. Grundsätzlich erfolgt die Netznutzung im Niederdruck ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarung, da Ihr Lieferant im Rahmen eines All-inclusive-Vertrages die Abrechnung der Netznutzung mit übernimmt und die Entgelte an uns weiterleitet.

Dennoch haben Sie die Möglichkeit, einen gesonderten Netznutzungsvertrag zu schließen und die anfallenden Netzentgelte direkt an uns zu zahlen. 

Mit Gas beliefert werden

Für die Belieferung mit Gas können Sie sich einen Lieferanten Ihrer Wahl aussuchen. Mit diesem schließen Sie einen sogenannten Gasliefervertrag ab, der grundsätzlich auch die Netznutzung mit abdeckt, so dass Sie sich um die anderen Dinge rund um Ihre Gaslieferung nicht kümmern müssen. 

Sollten Sie keinen Gasliefervertrag abschließen, werden Sie automatisch gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in die Grundversorgung zum dort gültigen Tarif übernommen. Der für unser Netzgebiet verantwortliche Grundversorger ist der Vertrieb der SWIN GmbH. Die gültigen Preisblätter finden Sie unter folgendem Link, der auf die Seiten des Grundversorgers verweist.

Energie sparen

Wenn Sie Energie sparen möchten, erhalten Sie auf den Seiten der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten.

Außerdem können Sie sich zu Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch unter www.ganz-einfach-energiesparen.de informieren. Dort sind auch Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen aufgelistet.

Verbrauch messen

Für die Verbrauchsmessung werden entsprechende Zähler eingebaut. Im Gegensatz zum Strom werden für Gas keine Smart Meter eingebaut, sondern herkömmliche Zähler, da ein entsprechender wirtschaftlicher Nutzen nicht nachweisbar ist.

Grundsätzlich können Sie sich gemäß der Messzugangsverordnung (MessZV) Ihren Messstellenbetreiber - also denjenigen, der den Zähler einbaut und betreibt - oder Ihren Messdienstleister - denjenigen, der die Ablesung vornimmt - aussuchen. Bedingung ist, dass derjenige mit uns als Netzbetreiber einen von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Vertrag abschließt und seine fachliche Eignung nachweist. 

Sollten Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber und Messdienstleister beauftragen, übernehmen wir als Netzbetreiber diese Funktion. Das heißt, wir übernehmen den Einbau und die Wartung des Zählers, als auch die Ablesung. 

Die Zähler unterliegen dabei stets dem Eichgesetz (EichG) und es wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob sie die Mengen genau erfassen. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Messwerte haben, können Sie eine Überprüfung des Zählers verlangen. Die Kosten hierfür trägt der Messstellenbetreiber, wenn der Zähler außerhalb bzw. Sie, wenn der Zähler innerhalb der vorgegebenen Toleranz liegt.

Zählwert ablesen

Üblicherweise wird der Zählwert vom Messdienstleister ermittelt. Dabei kann er sich Ihrer Hilfe bedienen oder schickt einen Ableser bei Ihnen vorbei. Ableser kommen in der Regel einmal im Jahr oder bei einem Wechsel des Lieferanten. Die ablesenden Personen müssen sich immer ausweisen können. Verlangen Sie das zu Ihrer eigenen Sicherheit!

Wenn wir als Netzbetreiber die Zählerstände ablesen, kündigen wir dies in der Regel rechtzeitig an. 

Falls Sie einmal selbst ablesen, hier noch ein paar wichtige Hinweise.

Netzentgelte bezahlen

Die Netzentgelte werden in einem von der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden gemäß der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) durchgeführten Verfahren ermittelt. Dies geschieht, indem die Effizienz von uns als Netzbetreiber mit anderen Netzbetreibern anhand verschiedener Kriterien verglichen wird. Auf Grund dessen wird die sogenannte Erlösobergrenze ermittelt, die die Höhe der Netzentgelte bestimmt.

Im Regelfall werden die von Ihnen zu zahlenden Netzentgelte von uns mit Ihrem Lieferanten abgerechnet. Dieser wiederum verlangt im Rahmen seiner Abrechnung diese Entgelte von Ihnen. 

Falls Sie einen eigenen Netznutzungsvertrag abgeschlossen haben und es ausdrücklich wünschen, kann die Abrechnung der Netzentgelte an Sie persönlich erfolgen.

Wir helfen Ihnen gern

Bei Fragen, Problemen etc. wenden Sie sich bitte an uns.