Sperren
Wenn Sie als Lieferant Kunden in unserem Netzgebiet sperren lassen möchten, ist dies an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden.
- Der Lieferant versichert, dass er die Berechtigung hat, den Kunden sperren zu lassen. Dies liegt vor, wenn der Kunde beim Lieferanten einen Liefervertrag abgeschlossen hat, in welchem die Unterbrechung und deren Gründe geregelt sind.
- Die Voraussetzungen der Sperrung liegen vor und können nicht durch den Kunden angefochten werden.
- Die Sperrung ist verhältnismäßig und angemessen.
- Der Netzbetreiber wird von sämtlichen Schadenersatzansprüchen aus einer eventuell ungerechtfertigten Sperrung freigestellt.
Für einen Sperrauftrag unter vorgenannten Bedingungen verwenden Sie bitte folgende Formulare.
Bei Fragen, Problemen etc. wenden Sie sich bitte an uns.
- SWIN GmbH - Stadtwerke im Netz
T 0241-56528590
F 0241-56528599
E info(at)stadtwerke-im-netz.de